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Teilnahmebedingungen
A. Veranstalter
Veranstalter des Adventskalenders sind die Stadtwerken Oranienburg.
B. Teilnahme
- (1) Die Teilnahme am Adventskalender ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
- (2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerken Oranienburg.
- (3) Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
- (4) Die Teilnahme erfolgt durch die Registrierung und das Mitspielen der Interessenten.
- (5) Die Teilnehmer müssen sich mit vollständigen und korrekten Kontaktdaten registrieren. Einträge durch Scripte,
Robots, Fakes, Doubletten oder Einträge durch automatische Gewinnspiel-Eintragsdienste sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen
werden die getätigten Einträge nicht gewertet und führt zum Ausschluss der Teilnahme.
(7) Teilgenommen werden kann vom 01.12.2020 bis zum 24.12.2020 um 23:59 Uhr.
C. Durchführung und Benachrichtigung der Gewinner
- (1) Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
- (2) Der Adventskalender läuft im Zeitraum vom 01.12.2020 – 24.12.2020. Die Tagesgewinne werden unter allen Teilnehmern verlost, die die jeweilige
Tagesfrage in der Zeit von 0 bis 24 Uhr richtig gelöst haben.
- (3) Der Tagesgewinner wird per E-Mail benachrichtigt und erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name und Wohnort im Adventskalender veröffentlicht wird.
Die Gewinne werden 1x pro Woche, zum Ende der Woche, postalisch versendet.
- (4) Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, werden nicht benachrichtigt.
- (5) Unter allen Teilnehmenden werden wir nach Ablauf des Gewinnspiel am 24.12.2020 um 23:59 Uhr drei Ipads (Generation 8, 34 GB, grau) verlosen. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
D. Haftung
Eine Haftung der Stadtwerken Oranienburg – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
(Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Haften die Stadtwerken Oranienburg gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen,
so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Stadtwerken Oranienburg bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannte Sachlage
typischerweise rechnen muss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw.–ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldungsunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der
betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung der Stadtwerken Oranienburg gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
E. Datenschutz
Die beim Gewinnspiel erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben. Weitere Informationen
finden Sie hier. Die Einwilligung zur Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit durch eine E-Mail
an datenschutz@stadtwerke-oranienburg.de widerrufen, damit erlischt gegebenenfalls auch die weitere Teilnahme am Gewinnspiel.
F. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss vom Gewinnspiel
- (1) Die Stadtwerken Oranienburg behalten sich das Recht vor, jederzeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern, bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes das Gewinnspiel ganz oder teilweise zu beenden oder zu unterbrechen.
- (2) Die Stadtwerken Oranienburg behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
- (3) Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen.
G. Keine Barauszahlung und Rechtsweg
Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.